Die gesetzlichen Leistungen (Entschädigungen) werden in den §§ 15 ff TierGesG aufgeführt.

Der Umfang der freiwilligen Leistungen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg kann in den Leistungssatzungen nachgelesen werden.

Das Tiergesundheitsgesetz, sowie die Leistungssatzungen finden Sie unter „Leistungen“ und „Rechtliche Grundlagen“ auf www.tsk-bw.de.

Wo kann ich nachlesen welche Leistungen die Tierseuchenkasse bietet?
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