Die gesetzlichen Leistungen (Entschädigungen) werden in den §§ 15 ff TierGesG aufgeführt.
Der Umfang der freiwilligen Leistungen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg kann in den Leistungssatzungen nachgelesen werden.
Das Tiergesundheitsgesetz, sowie die Leistungssatzungen finden Sie unter „Leistungen“ und „Rechtliche Grundlagen“ auf www.tsk-bw.de.
Wo kann ich nachlesen welche Leistungen die Tierseuchenkasse bietet?