
Unterstützung bei Beitragsrückständen
Aufgrund der derzeit sehr schwierigen wirtschaftlichen und dürrebedingten Situation in der Landwirtschaft möchte die Tierseuchenkasse BW die Tierhalter unterstützen und bei finanziellen Engpässen entgegenkommen.
Daher bieten wir in konkreten Einzelfällen die Möglichkeit an, die fälligen Tierseuchenkassenbeiträge zu stunden. Alternativ können die Tierhalter auch Fördermittel an uns abtreten, sofern diese beantragt und bewilligt wurden. In beiden Fällen sind die Tiere im Schadens- und Leistungsfall abgesichert.
Bei einer erstmaligen Stundung wird auf die Festsetzung von Stundungszinsen verzichtet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beitragsabteilung werden die Tierhalter direkt kontaktieren, die in diesem Jahr mit ihren Beitragszahlungen in Rückstand geraten sind und in den Vorjahren der Beitragszahlungspflicht rechtzeitig und pünktlich nachgekommen sind.
Bei Fragen stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Beitragsabteilung der Tierseuchenkasse BW gerne zur Verfügung.