
Neueinstufung der Blauzungenkrankheit
Die EU hat zum 1. November 2026 die Blauzungenkrankheit von Kategorie C+D+E in Kategorie D+E neu eingestuft. Die Neueinstufung erfolgte, da sich das Blauzungenvirus (BTV) in den vergangenen Jahren räumlich stark ausgebreitet hat und eine vollständige Tilgung kaum noch realistisch erscheint. Der Schwerpunkt liegt nun auf der Begrenzung der Verschleppung des BTV.
Grundsätzlich gilt, dass Tierhalter durch das Verbringen von Tieren den Gesundheitsstatus am Bestimmungsort nicht gefährden dürfen. Regionen in Deutschland, in denen bestimmte BTV-Serotypen noch nicht auftreten, haben nach wie vor ein erhebliches Interesse daran, die Einschleppung dieser Serotypen zu verhindern.
Die Anforderungen an die Verbringung von Tieren innerhalb Deutschlands können daher trotz der Neueinstufung der Blauzungenkrankheit nicht aufgehoben werden.
Dennoch gibt es eine Erleichterung: Nachkommen im Alter unter 90 Tagen können jetzt ohne PCR-Test verbracht werden, wenn sie innerhalb von zwölf Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und das Muttertier spätestens 28 Tage vor der Geburt vollständig gegen BTV-8 geimpft worden ist.
Ohne die vollständige Impfung spätestens 28 Tage vor der Geburt bleibt es wie bisher bei der PCR-Untersuchung frühestens 14 Tage vor dem Verbringen.
Die Repellent-Behandlung ist nicht mehr erforderlich, was eine weitere Erleichterung darstellt.
Die Anforderungen für das Verbringen in andere Mitgliedsstaaten unterscheiden sich von den nationalen Regelungen. Die Impfung ist auch beim Verbringen in Mitgliedsstaaten die beste Voraussetzung.
Neu ist auch die digitale Tierhaltererklärung für Rinderhalter in der HI-Tier-Datenbank HIT V.3 als Alternative oder Ersatz für die Papierform, die ab dem 01.11.2026 genutzt werden kann.
Informationen rund um die digitale Tierhaltererklärung sowie die Schritt-für-Schritt-Anleitung zu Anmeldung, Abgabe und Status-Abfrage können online auf der neuen Internetseite www.blauzungenkrankheit-deutschland.de abgerufen werden. Die Seite stellt darüber hinaus eine bundesweite Übersichtskarte bereit, die zeigt, welche Gebiete von BTV-8 bislang betroffen sind, und informiert über die nationalen BTV-8-Verbringungsregelungen.