
Ab 2026 müssen alle Bienenvölker direkt bei der Tierseuchenkasse BW gemeldet werden. Der Stichtag für die Meldung von Bienenvölkern ist jährlich der 01.05., erstmalig am 01.05.2026.
Alle uns bekannten Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienen halten, werden rechtzeitig vor dem Stichtag angeschrieben.
Sollte bis zum 01.05.2026 keine Meldeaufforderung eingegangen sein, können die Bienenvölker formlos – schriftlich per E-Mail, online oder per Fax – gemeldet oder ein Meldeformular angefordert werden.
Die Beitragssatzung ab 01.01.2026 finden Sie unter diesem Link:
Satzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beitragsabteilung gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail über die Kontaktfunktion auf der Homepage
oder per E-Mail unter beitrag@tsk-bw.de
oder telefonisch unter 0711 96 73 666