Merkblatt des Pferdegesundheitsdienstes über die Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe durch die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) bei Tierverlusten infolge einer EHV-1-Infektion.
Verlinkung zur ständigen Impfkommission.
Hinweis der ständigen Impfkommission zur EHV1-Impfungs
Beihilfe für Tierverluste auf Grund eines EHV1-Ausbruchs