Merkblatt des Pferdegesundheitsdienstes. Lesen Sie weiter Infektiöse Anämie
Infektiöse Anämie


Merkblatt des Pferdegesundheitsdienstes. Lesen Sie weiter Infektiöse Anämie

Minister Peter Hauk MdL: „Ich appelliere an alle tierhaltenden Betriebe, das Impfangebot zu nutzen, damit Baden-Württemberg schnell und dauerhaft BTV-frei wird“ „Durch den Eintrag der Blauzungenkrankheit 2024 verlor Baden-Württemberg den Status ‚BTV-frei‘ und ist seitdem für mindestens zwei Jahre Restriktionsgebiet

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Am 16.08.2024 besuchte Isabel Kling, seit April Ministerialdirektorin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), zusammen mit Dr. Edmund Hensler als Geschäftsführer und dem Verwaltungsrats-Vorsitzenden der Tierseuchenkasse Thomas Hagmann, das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt in Aulendorf. Dabei haben Amtsleiter Thomas
MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ PRESSESTELLE Kernerplatz 10 · 70182 Stuttgart · Telefon 0711 126-2355 · Fax 0711 126-2355 pressestelle@mlr.bwl.de · www.mlr.baden-wuerttemberg.de PRESSEMITTEILUNG 08. August 2024 198/2024 Minister Peter Hauk MdL: „Durch den Eintrag des BTV-Virus verliert Baden-Württemberg den

Seit im Herbst 2023 in den Niederlanden insgesamt 7.735 Rinder und über 50.000 Schafe an einer Infektion mit dem neuen Blauzungenvirus (BTV-3) verendet sind, hat sich die Tierseuche auch in andere Länder ausgebreitet. Inzwischen ist eine Impfung möglich und wird

Ist Ihr Bestand ausreichend vor Tierseuchen geschützt? Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe Ein kostenfreies Angebot der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Hintergrund: Als Landwirt sind Sie laut europäischem und nationalem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Eintrag von Tierseuchenerregern in Ihren

Informationen zum Q-Fieberimpfzuschuss bei Schafen Bis zum 30.06.2024 wurde die Beschaffung des Impfstoffes für Q-Fieberimpfung mit 50% der Kosten des Impfstoffes bezuschusst. Ab dem 01.07.2024 gilt folgendes: Impfzuschuss in Höhe von 2,50 € je Impfung. Voraussetzung für die Gewährung des

Unabhängig von der Melde- u. Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse-Baden-Württemberg, müssen ab dem 01.08.2023 Tierhalter die Schweine, Schafe und/oder Ziegen halten, auch die Abgänge der Tiere in die HI-Tierdatenbank melden. Weitere Informationen: Information des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt Entschädigungen an TierhalterInnen, wenn Tierverluste infolge von Tierseuchen aufgetreten sind. Sie ersetzt auch einige Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder durch infektiöse Krankheitseinbrüche entstanden sind (Beihilfen). Darüber hinaus können die Dienstleistungen