!Kostenlose Online Informationsveranstaltung „Blauzungenkrankheit“ am 14.01.2025 ab 19:30 Uhr! Veranstalter: AkadVet Referenten: Tiergesundheitsdienste und MLR Eine Online-Anmeldung ist erforderlich siehe QR-Code oder Link: https://single-choice.de/esav/sl/7Y09pKX4Tk5S – Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und kann damit auch später noch abgerufen werden. – Aus technischen
MLR-Pressemitteilung: BTV-Ausbruch im Rems-Murr-Kreis
MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ PRESSESTELLE Kernerplatz 10 · 70182 Stuttgart · Telefon 0711 126-2355 · Fax 0711 126-2355 pressestelle@mlr.bwl.de · www.mlr.baden-wuerttemberg.de PRESSEMITTEILUNG 08. August 2024 198/2024 Minister Peter Hauk MdL: „Durch den Eintrag des BTV-Virus verliert Baden-Württemberg den
!Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe!
Ist Ihr Bestand ausreichend vor Tierseuchen geschützt? Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe Ein kostenfreies Angebot der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Hintergrund: Als Landwirt sind Sie laut europäischem und nationalem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Eintrag von Tierseuchenerregern in Ihren
Informationen zum Q-Fieberimpfzuschuss bei Schafen
Informationen zum Q-Fieberimpfzuschuss bei Schafen Bis zum 30.06.2024 wurde die Beschaffung des Impfstoffes für Q-Fieberimpfung mit 50% der Kosten des Impfstoffes bezuschusst. Ab dem 01.07.2024 gilt folgendes: Impfzuschuss in Höhe von 2,50 € je Impfung. Voraussetzung für die Gewährung des
BTV-3 Impfzuschuss
Informationen zum BTV-3 Impfzuschuss sowie Leistungen für Tierverluste infolge einer Blauzungenvirusinfektion: Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und das Land Baden-Württemberg gewähren gemeinsam für Impfungen gegen BTV-3 einen Impfzuschuss je Impfung in Höhe von 2,00 €/ Rind (1,00 € TSK + 1,00 €
50 JAHRE Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
(v.l.n.r. Dr. Anette Krusholz, stellvertretende Geschäftsführerin; Dr. Edmund Hensler, Geschäftsführer; Thomas Hagmann, Verwaltungsratsvorsitzender; Thomas Bohner, Verwaltungsleiter; Landesagrarminister Peter Hauk MdL. Foto: Petra Ast, BWagrar) Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg –Anstalt des öffentlichen Rechts- hat am 01. Januar 1974 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie
Hinweis zum Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse und deren Tiergesundheitsdienste
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt Entschädigungen an TierhalterInnen, wenn Tierverluste infolge von Tierseuchen aufgetreten sind. Sie ersetzt auch einige Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder durch infektiöse Krankheitseinbrüche entstanden sind (Beihilfen). Darüber hinaus können die Dienstleistungen
Zuschuss zur Impfung gegen EHV-1 bei Pferden
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt für Impfungen gegen EHV-1 bei Pferden ab dem 01. Juli 2022 einen Zuschuss in Höhe von 10,00 € je Impfung. Der Zuschuss wird gewährt für maximal zwei Impfungen je gemeldetem Pferd und Kalenderjahr. Aufgrund beihilferechtlicher
Leistungsanspruch infolge eines Ausbruchs/Verdachts der Geflügelpest (Aviäre Influenza)
Sofern Tiere aus Ihrem Bestand auf Anordnung des Veterinäramts getötet worden sind, haben Sie ggfs. Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK). Dies gilt auch im Falle des Verendens vor der Tötung nach Erlass einer Tötungsanordnung (§15 Nr. 1 TierGesG),
Änderung – Beihilfe infolge der Salmonellose bei Legehennen
Mit der letzten Änderung der Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, ist eine Änderung bezüglich der Voraussetzungen der Gewährung einer Beihilfe im Falle von Salmonellose in Legehennenbeständen beschlossen worden. Hierzu möchten wir Sie informieren: Bislang war es ausreichend, dass die nach einem