!Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe!

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Ist Ihr Bestand ausreichend vor Tierseuchen geschützt? Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe Ein kostenfreies Angebot der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg   Hintergrund: Als Landwirt sind Sie laut europäischem und nationalem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Eintrag von Tierseuchenerregern in Ihren

Informationen zum Q-Fieberimpfzuschuss bei Schafen

Informationen zum Q-Fieberimpfzuschuss bei Schafen

Informationen zum Q-Fieberimpfzuschuss bei Schafen                       Bis zum 30.06.2024 wurde die Beschaffung des Impfstoffes für Q-Fieberimpfung mit 50% der Kosten des Impfstoffes bezuschusst. Ab dem 01.07.2024 gilt folgendes: Impfzuschuss in Höhe von 2,50 € je Impfung. Voraussetzung für die Gewährung des

BTV-3 Impfzuschuss

Informationen zum BTV-3 Impfzuschuss sowie Leistungen für Tierverluste infolge einer Blauzungenvirusinfektion: Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und das Land Baden-Württemberg gewähren gemeinsam für Impfungen gegen BTV-3 einen Impfzuschuss je Impfung in Höhe von  2,00 €/ Rind (1,00 € TSK + 1,00 €

50 JAHRE Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

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(v.l.n.r. Dr. Anette Krusholz, stellvertretende Geschäftsführerin; Dr. Edmund Hensler, Geschäftsführer; Thomas Hagmann, Verwaltungsratsvorsitzender; Thomas Bohner, Verwaltungsleiter; Landesagrarminister Peter Hauk MdL. Foto: Petra Ast, BWagrar) Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg –Anstalt des öffentlichen Rechts- hat am 01. Januar 1974 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie

Hinweis zum Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse und deren Tiergesundheitsdienste

Hinweis zum Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse und deren Tiergesundheitsdienste

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt Entschädigungen an TierhalterInnen, wenn Tierverluste infolge von Tierseuchen aufgetreten sind. Sie ersetzt auch einige Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder durch infektiöse Krankheitseinbrüche entstanden sind (Beihilfen). Darüber hinaus können die Dienstleistungen

Zuschuss zur Impfung gegen EHV-1 bei Pferden

Zuschuss zur Impfung gegen EHV-1 bei Pferden

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt für Impfungen gegen EHV-1 bei Pferden ab dem 01. Juli 2022 einen Zuschuss in Höhe von 10,00 € je Impfung. Der Zuschuss wird gewährt für maximal zwei Impfungen je gemeldetem Pferd und Kalenderjahr. Aufgrund beihilferechtlicher

Änderung – Beihilfe infolge der Salmonellose bei Legehennen

Änderung – Beihilfe infolge der Salmonellose bei Legehennen

Mit der letzten Änderung der Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, ist eine Änderung bezüglich der Voraussetzungen der Gewährung einer Beihilfe im Falle von Salmonellose in Legehennenbeständen beschlossen worden. Hierzu möchten wir Sie informieren: Bislang war es ausreichend, dass die nach einem

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