Fristende zur Beantragung von Zuschüssen zu Impfungen

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg informiert:
Fristende zur Beantragung von Zuschüssen zu Impfungen

Liebe Tierhalter,

wir möchten Sie auf das nahende Fristende für die Beantragung folgender Impfzuschüsse hinweisen:

Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit in 2023 bei Rindern und Schafen (nur noch die Gewährung des Zuschussanteils der TSK möglich)

Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit 2024 bei Rindern, Schafen und Ziegen (Gewährung des kompletten Zuschusses der TSK und des Landes Baden-Württemberg möglich)

Impfungen gegen Q-Fieber aus 2023

Sollten Sie die möglichen Zuschüsse für genannte Maßnahmen noch nicht beantragt haben, holen Sie dies bitte schnellstmöglich, jedoch bis spätestens einschließlich 31.12.2025 nach.
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier: https://www.tsk-bw.de/leistungen/formulare-erlaeuterungen/fuer-zuschuesse/

Bitte achten Sie im Falle der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit auf die Eintragung der Impfungen in HIT. Ohne Vorliegen dieser Eintragung ist eine Bearbeitung Ihres Antrags unsererseits leider nicht möglich.

Bei Fragen zur Antragsstellung stehen wir Ihnen per E-Mail (zuschuss@tsk-bw.de) oder telefonisch (0711 / 9673 659) zur Verfügung.
Bei Fragen zur Eintragung in HIT, wenden Sie sich bitte direkt an den LKV Baden-Württemberg.

Fristende zur Beantragung von Zuschüssen zu Impfungen
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