Sofern weder eine Entschädigung, noch eine Regelbeihilfe nach dem Teil 2 der Leistungssatzungen im Falle eines Schadens mit Tierverlusten vorgesehen ist, so besteht nach § 3 der Leistungssatzung, bzw. §4 der De-minimis-Leistungssatzung die Möglichkeit der Gewährung einer außerordentlichen Beihilfe. Hierbei
Was gehört zu den Leistungen der Tierseuchenkasse?
Grundsätzlich gliedern sich die Leistungen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) in gesetzliche und in freiwillige Leistungen. Gesetzliche Leistungen, sogenannte „Entschädigungen“, sind solche Leistungen, zu welchen die TSK nach den Bestimmungen des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) verpflichtet ist. Diese werden gewährt gemäß den §§15-22