
Meldestichtag Bienenvölker
In Vorbereitung des Meldestichtags der Bienenvölker anbei wichtige Informationen zur/zum Ablauf der Meldung
• Alle uns bekannten Tierhalter erhalten rechtzeitig vor dem Stichtag ein Schreiben mit einem Meldebogen.
• Die Daten der Tierhalter, die bei den Veterinärämtern registriert sind, werden von den Veterinärämtern bzw. dem Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz angefordert (gesetzl. Grundlage § 15 TierGesAG).
• Imkervereine erhalten die Möglichkeit einer Online-Sammelmeldung für ihre Mitglieder.
Online-Sammelmeldung der Imkervereine für die Mitglieder:
• Die Imkervereine melden zum Stichtag:
o Registriernummer
o Name des Imkers
o Anzahl der gehaltenen Völker
• Für jeden Imker ist eine Einverständniserklärung erforderlich, dass der Imkerverein die Daten an die Tierseuchenkasse BW zum Stichtag weiterleiten darf.
• Voraussetzung: Online-Zugang für den Imkerverein.
• Imkervereine erhalten die Online-Zugangsdaten bis spätestens Mitte April per Post von der Tierseuchenkasse. Bei den Landesverbänden wurden die Imkervereine angefragt und werden erfasst.
Individuelle Meldung durch Tierhalter
• Tierhalter, die nicht in einem Imkerverein eines der beiden Landesverbände (Badischer Imkerverband e.V. oder Württembergischer Imkerverband e.V.) angeschlossen sind oder die nicht wünschen, dass der Verein die Meldung übernimmt, können die Stichtagsmeldung online oder per Post selbst vornehmen.
Hinweis für Imkervereine ohne Anschluss an einen Landesverband
• Formlos kann ein Zugang für eine Sammelmeldung der Mitglieder angefordert werden.
Unser Ziel ist:
• eine korrekte, vollständige Meldung aller Bienenvölker zum Stichtag 01.05.2026 sicherzustellen.
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, Beitragsabteilung, Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
E-Mail: beitrag@tsk-bw.de
Telefon: 0711 96 73 666