Neubeginn Tierhaltung – wie melden?

Der Beginn der Tierhaltung ist innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg formlos schriftlich zu melden per Post/Fax/E-Mail, über ein Formular (zu finden auf unserer Homepage unter https://www.tsk-bw.de/download/Neuanmeldung.php) oder Sie fordern unter der Telefonnummer 0711/9673-666 das entsprechende Formular an.

Für die Erfassung werden folgende Angaben vollständig benötigt:

  • Vor- und Zuname,
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse (für eventuelle Rückfragen)

Für die Meldung der Tiere sind anzugeben:

  • Standort
  • Tierart (ggf. mit Altersangabe (Schafe))
  • Tieranzahl
  • Beginn der Tierhaltung in Eigenregie (Monat und Jahr) ist unbedingt anzugeben.
Neubeginn Tierhaltung – wie melden?

Wo muss die Tierhaltung außerdem gemeldet werden?

Bei Ihrem zuständigen Veterinäramt (Landratsamt oder Stadtverwaltung bei großen Kreisstädten) ist die Tierhaltung anzuzeigen.

Wo muss die Tierhaltung außerdem gemeldet werden?
Beginn der Tierhaltung im lfd. Jahr
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