öffentliche Bekanntmachung zum Meldestichtag 01.01.2026

öffentliche Bekanntmachung zum Meldestichtag 01.01.2026

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg – Anstalt des öffentlichen Rechts – Hohenzollernstr. 10 70178 Stuttgart   Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2026 ist der 01.01.2026.   Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2025 versandt (abweichender Meldebogenversand für Bienen). Sollten Sie bis

Änderung der Meldepflicht von Bienenvölker und neuer Stichtag ab 2026!!!

Änderung der Meldepflicht von Bienenvölker und neuer Stichtag ab 2026!!!

Ab 2026 müssen alle Bienenvölker direkt bei der Tierseuchenkasse BW gemeldet werden. Der Stichtag für die Meldung von Bienenvölkern ist jährlich der 01.05., erstmalig am 01.05.2026. Alle uns bekannten Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienen halten, werden rechtzeitig vor dem Stichtag

MLR-Pressemitteilung: BTV-Ausbruch im Rems-Murr-Kreis

MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ PRESSESTELLE Kernerplatz 10 · 70182 Stuttgart · Telefon 0711 126-2355 · Fax 0711 126-2355 pressestelle@mlr.bwl.de · www.mlr.baden-wuerttemberg.de PRESSEMITTEILUNG 08. August 2024 198/2024 Minister Peter Hauk MdL: „Durch den Eintrag des BTV-Virus verliert Baden-Württemberg den

!Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe!

!Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe!

Ist Ihr Bestand ausreichend vor Tierseuchen geschützt? Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe Ein kostenfreies Angebot der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg   Hintergrund: Als Landwirt sind Sie laut europäischem und nationalem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Eintrag von Tierseuchenerregern in Ihren

Digitaler Schriftverkehr

Digitaler Schriftverkehr

Teilnahme am digitalen Schriftverkehr Seit 2018 können die Jahresbescheide im PDF-Format online abgerufen werden unter https://www.tsk-bw.de/Online_Melden/Online_melden.php Dieses Angebot wird nun erweitert auf den digitalen Versand der Meldebögen, Bescheide und weiterem Schriftverkehr. Wenn Sie sich für die Teilnahme am digitalen Schriftverkehr

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