Neubeginn Tierhaltung – wie melden?

Der Beginn der Tierhaltung ist innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg formlos schriftlich zu melden per Post/Fax/E-Mail, über ein Formular (zu finden auf unserer Homepage unter https://www.tsk-bw.de/download/Neuanmeldung.php) oder Sie fordern unter der Telefonnummer 0711/9673-666

Meldung der Bienen – was tun?

Wenn Sie als bereits erfasster Tierhalter sich Bienenvölker angeschafft haben und nicht Mitglied in einem Imkerverein sind, der einem der beiden Landesverbände angehört, teilen Sie uns bitte Beginn und Bestand separat per Post, Fax oder E-Mail mit. Da eine jährliche

Ist eine Befreiung von der Melde- und Beitragspflicht möglich?

Nein. Es ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche  Nutztierhaltung, Pensionstierhaltung, Reitställe, Hobbyhaltung oder Gnadenbrottiere) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Tieres einer der melde- und beitragspflichtigen Tierarten.

Ist eine telefonische Meldung möglich?

NEIN ! Grundsätzlich kann nur schriftlich gemeldet werden. Diese kann allerdings formlos sein und per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Wichtig ist, dass die Meldung zuordenbar ist. Daher ist unbedingt die Tierhalter-Nr., Registrier-Nummer und/oder der Name und die Anschrift anzugeben.

Wie kann ich melden?

Die Stichtagsmeldung kann per Post, Fax, online oder über den auf dem Meldebogen aufgedruckten QR-Code durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass abfotografierte, per E-Mail geschickte Meldebögen nicht anerkannt werden.

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