Bei Ihrem zuständigen Veterinäramt (Landratsamt oder Stadtverwaltung bei großen Kreisstädten) ist die Tierhaltung anzuzeigen.
Neubeginn Tierhaltung – wie melden?
Der Beginn der Tierhaltung ist innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg formlos schriftlich zu melden per Post/Fax/E-Mail, über ein Formular (zu finden auf unserer Homepage unter https://www.tsk-bw.de/download/Neuanmeldung.php) oder Sie fordern unter der Telefonnummer 0711/9673-666