Der Beginn der Tierhaltung ist innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg formlos schriftlich zu melden per Post/Fax/E-Mail, über ein Formular (zu finden auf unserer Homepage unter https://www.tsk-bw.de/download/Neuanmeldung.php) oder Sie fordern unter der Telefonnummer 0711/9673-666 das entsprechende Formular an.
Für die Erfassung werden folgende Angaben vollständig benötigt:
- Vor- und Zuname,
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse (für eventuelle Rückfragen)
Für die Meldung der Tiere sind anzugeben:
- Standort
- Tierart (ggf. mit Altersangabe (Schafe))
- Tieranzahl
- Beginn der Tierhaltung in Eigenregie (Monat und Jahr) ist unbedingt anzugeben.
Neubeginn Tierhaltung – wie melden?