NEIN !

Grundsätzlich kann nur schriftlich gemeldet werden. Diese kann allerdings formlos sein und per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Wichtig ist, dass die Meldung zuordenbar ist. Daher ist unbedingt die Tierhalter-Nr., Registrier-Nummer und/oder der Name und die Anschrift anzugeben.

Abfotografierte Meldebögen die per E-Mail geschickt werden, können nicht anerkannt werden.

Ist eine telefonische Meldung möglich?
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