Eine Meldung ist zwingend erforderlich, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat.

Ich habe keine Tiere mehr, habe aber einen Meldebogen erhalten. Muss ich trotzdem melden?
Unbedingt, denn nur durch Ihre Meldung können wir Sie als Tierhalter/in löschen.

Keine Änderung zum Vorjahr eingetreten – ist dennoch eine Meldung zum Stichtag erforderlich?
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