Bekanntmachung Anpassung Gebührensätze Teil 3 der Leistungssatzungen Gebührenverzeichnis
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Anpassung der Gebührensätze Teil 3 der Leistungssatzungen (De-minimis und Freistellung)


Bekanntmachung Anpassung Gebührensätze Teil 3 der Leistungssatzungen Gebührenverzeichnis

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg – Anstalt des öffentlichen Rechts – Hohenzollernstr. 10 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2026 ist der 01.01.2026. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2025 versandt (abweichender Meldebogenversand für Bienen). Sollten Sie bis

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg informiert: Fristende zur Beantragung von Zuschüssen zu Impfungen Liebe Tierhalter, wir möchten Sie auf das nahende Fristende für die Beantragung folgender Impfzuschüsse hinweisen: –Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit in 2023 bei Rindern und Schafen (nur noch die Gewährung
MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ PRESSESTELLE Kernerplatz 10 · 70182 Stuttgart · Telefon 0711 126-2355 · Fax 0711 126-2355 pressestelle@mlr.bwl.de · www.mlr.baden-wuerttemberg.de PRESSEMITTEILUNG 08. August 2024 198/2024 Minister Peter Hauk MdL: „Durch den Eintrag des BTV-Virus verliert Baden-Württemberg den

Ist Ihr Bestand ausreichend vor Tierseuchen geschützt? Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe Ein kostenfreies Angebot der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Hintergrund: Als Landwirt sind Sie laut europäischem und nationalem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Eintrag von Tierseuchenerregern in Ihren

Informationen zum Q-Fieberimpfzuschuss bei Schafen Bis zum 30.06.2024 wurde die Beschaffung des Impfstoffes für Q-Fieberimpfung mit 50% der Kosten des Impfstoffes bezuschusst. Ab dem 01.07.2024 gilt folgendes: Impfzuschuss in Höhe von 2,50 € je Impfung. Voraussetzung für die Gewährung des

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt Entschädigungen an TierhalterInnen, wenn Tierverluste infolge von Tierseuchen aufgetreten sind. Sie ersetzt auch einige Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder durch infektiöse Krankheitseinbrüche entstanden sind (Beihilfen). Darüber hinaus können die Dienstleistungen

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt für Impfungen gegen EHV-1 bei Pferden ab dem 01. Juli 2022 einen Zuschuss in Höhe von 10,00 € je Impfung. Der Zuschuss wird gewährt für maximal zwei Impfungen je gemeldetem Pferd und Kalenderjahr. Aufgrund beihilferechtlicher

Sofern Tiere aus Ihrem Bestand auf Anordnung des Veterinäramts getötet worden sind, haben Sie ggfs. Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK). Dies gilt auch im Falle des Verendens vor der Tötung nach Erlass einer Tötungsanordnung (§15 Nr. 1 TierGesG),

Mit der letzten Änderung der Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, ist eine Änderung bezüglich der Voraussetzungen der Gewährung einer Beihilfe im Falle von Salmonellose in Legehennenbeständen beschlossen worden. Hierzu möchten wir Sie informieren: Bislang war es ausreichend, dass die nach einem