Informationen über gesetzliche Grundlagen, Satzungen, Anträge und Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de
Warum muss bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden?
Die Melde- und Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist gesetzlich vorgeschrieben und durch die Satzung geregelt. 20 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung vom 22.Mai 2013 § 30 und 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitsrechtlicher Vorschriften
Was ist die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg?
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt der Rechtsaufsicht dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ist eine Solidarkasse aller Tierhalter, die in Baden-Württemberg melde- und beitragspflichtige Tiere halten. Die Mitgliedschaft ist nicht freiwillig Die