MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ PRESSESTELLE Kernerplatz 10 · 70182 Stuttgart · Telefon 0711 126-2355 · Fax 0711 126-2355 pressestelle@mlr.bwl.de · www.mlr.baden-wuerttemberg.de PRESSEMITTEILUNG 08. August 2024 198/2024 Minister Peter Hauk MdL: „Durch den Eintrag des BTV-Virus verliert Baden-Württemberg den
Ausbreitung von BTV-3, Impfempfehlung für Rinder, Schafe und Ziegen

Seit im Herbst 2023 in den Niederlanden insgesamt 7.735 Rinder und über 50.000 Schafe an einer Infektion mit dem neuen Blauzungenvirus (BTV-3) verendet sind, hat sich die Tierseuche auch in andere Länder ausgebreitet. Inzwischen ist eine Impfung möglich und wird
!Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe!

Ist Ihr Bestand ausreichend vor Tierseuchen geschützt? Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe Ein kostenfreies Angebot der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Hintergrund: Als Landwirt sind Sie laut europäischem und nationalem Tiergesundheitsrecht verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Eintrag von Tierseuchenerregern in Ihren
Informationen zum Q-Fieberimpfzuschuss bei Schafen

Informationen zum Q-Fieberimpfzuschuss bei Schafen Bis zum 30.06.2024 wurde die Beschaffung des Impfstoffes für Q-Fieberimpfung mit 50% der Kosten des Impfstoffes bezuschusst. Ab dem 01.07.2024 gilt folgendes: Impfzuschuss in Höhe von 2,50 € je Impfung. Voraussetzung für die Gewährung des
Neue Regeln für das Meldewesen bei Schweinen, Schafen und Ziegen in der HI-Tierdatenbank

Unabhängig von der Melde- u. Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse-Baden-Württemberg, müssen ab dem 01.08.2023 Tierhalter die Schweine, Schafe und/oder Ziegen halten, auch die Abgänge der Tiere in die HI-Tierdatenbank melden. Weitere Informationen: Information des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Hinweis zum Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse und deren Tiergesundheitsdienste

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt Entschädigungen an TierhalterInnen, wenn Tierverluste infolge von Tierseuchen aufgetreten sind. Sie ersetzt auch einige Kosten und Schäden, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder durch infektiöse Krankheitseinbrüche entstanden sind (Beihilfen). Darüber hinaus können die Dienstleistungen
Zuschuss zur Impfung gegen EHV-1 bei Pferden

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt für Impfungen gegen EHV-1 bei Pferden ab dem 01. Juli 2022 einen Zuschuss in Höhe von 10,00 € je Impfung. Der Zuschuss wird gewährt für maximal zwei Impfungen je gemeldetem Pferd und Kalenderjahr. Aufgrund beihilferechtlicher
Digitaler Schriftverkehr

Teilnahme am digitalen Schriftverkehr Seit 2018 können die Jahresbescheide im PDF-Format online abgerufen werden unter https://www.tsk-bw.de/Online_Melden/Online_melden.php Dieses Angebot wird nun erweitert auf den digitalen Versand der Meldebögen, Bescheide und weiterem Schriftverkehr. Wenn Sie sich für die Teilnahme am digitalen Schriftverkehr