Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die durch Gesetzesnormen eingerichtet wurde. (§ 71 TierSG; § 8 AGTierSG).
2.
Das Land Baden-Württemberg hat durch das AGTierSG die Aufgaben vorgegeben. Die Tierseuchenkasse führt sie in eigener Rechtszuständigkeit aus.
3.
Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse ist das oberste Verantwortungs- und Entscheidungsorgan. (Zusammensetzung siehe - Wir über uns).
4.
Die Besitzer ( nicht Eigentümer ) von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Bienenvölkern und Geflügel sind zum Tierseuchenkassenbeitrag zu veranlagen.
(Näheres siehe - Melde- und Beitragspflicht